Zur Frequenzhaltung im Übertragungsnetz sind die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen ihrer Verantwortungfür den zuverlässigen Systembetrieb zur Vorhaltung von Primärregel (PRL)-, Sekundärregel (SRL)-und Tertiärregelreserve (TRL) verpflichtet.
Sind diese Regelleistungsmaßnahmen nicht in der Lage, die Netzfrequenz zu stabilisieren oder kommt es störungsbedingt zu einem plötzlichen Absinken der Frequenz, ist die Aktivierung weiterer Massnahmen notwendig:
Wenn trotz diesen Massnahmen die Frequenz weiter sinkt, werden zusätzliche Maßnahmen beim Verteilnetzbetreiber zwischen 49,0 Hz und 48,0 Hz automatisch aktiviert:
Damit soll ein weiteres Absinken der Netzfrequenz verhindert bzw. ein Wiederherstellen des Leistungsgleichgewichtes erreicht werden.
Bei 47,5 Hz trennen sich zusätzlich die Erzeugungsanlagen vom Netz.
Für die automatische Frequenzentlastung werden folgende Fachbegriffe in der Fachliteratur verwendet: