Netzzeitdifferenz

Viele Uhren verwenden die 50Hz Netzfrequenz als Zeitsynchronisierung der angezeigten Uhrzeit. Würde ein Synchronmotor ein Uhrengetriebe antreiben, kommt es durch die Veränderung der Netzfrequenz automatisch auch zur Änderung der angezeigten Uhrzeit. Normalerweise sind diese Abweichungen sehr gering und fallen dem Betrachter praktisch nicht auf. Kommt es aber zu langfristigen Unter- oder Übereinspeisungen ins Stromnetz, wird sich die Netzzeit (die durch die Netzfrequenz synchronisiert wird) bemerkbar verschieben.

So kam es im März 2018 zu einer deutlichen Netzzeitverschiebung, die z.B. bei Backofenuhren bis 6 Minuten Nachlauf führten. Nach einer Pressemitteilung der ENTSO-E 6.3.2018 sind Details über diesen Vorgang bekannt gegeben worden: durch eine längere systematische Fahrplanabweichungen wurde zu wenig Regelleistung einspeist.

 

Bild: schematische Darstellung der Netzzeitdifferenz

Ausgleich durch Sollwertkorrektur

Diese Netzzeitabweichung wird im Normalfall stetig ausgeglichen. Beträgt die Zeitabweichung mehr als 20 Sekunden, so wird die Frequenz im Netz durch eine geänderte Sollwertvorgabe korrigiert.

Die Überwachung der Netzzeit und die Vorgabe der Sollwertkorrektur obliegt Swissgrid.

Um die Zeitabweichung wieder auszugleichen, wird die ansonsten übliche Frequenz von 50 Hz (Europa) wie folgt geändert:

  • ENTSO-E RG-CE (UCTE)-Sollwert 49.990 Hz (bei voreilender Netzzeit)
  • ENTSO-E RG-CE (UCTE)-Sollwert 50.010 Hz (bei nacheilender Netzzeit)

 

Netzfrequenzinfodienst:

Die geänderten Sollwerte und eine Infomeldung bei einer Netzzeitabweichung > 1 Minute wird über den Netzfrequenzinfodienst gemeldet.

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