Die Regelleistung, auch als Reserveleistung bezeichnet, gewährleistet die Versorgung der Stromkunden mit genau der benötigten elektrischen Leistung bei unvorhergesehenen Ereignissen im Stromnetz. Dazu können kurzfristig Leistungsanpassungen bei regelfähigen Kraftwerken durchgeführt werden, schnell anlaufende Kraftwerke (z. B. Gasturbinenkraftwerke) gestartet oder Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt werden. Alternativ können bestimmte Stromkunden mit Laststeuerung vom Netz getrennt werden. Oft ist diese Trennung nur für einen maximalen Zeitraum möglich, die Regelenergie also wie bei Pumpspeichern begrenzt.
Die vorgehaltene Regelleistung kann positiv als auch negativ sein
Es gibt 3 Arten der Regelleistung zur direkten Frequenzhaltung und Stabilisierung der Netzfrequenz im UCTE-Netz:
die 4. Regelleistungsart "Quartärregelung" spielt bei der direkten Frequenzhaltung nur eine untergeordnete Rolle.
Bild: Verlauf der Netzfrequenz mit Selbstregeleffekt, PRL. SRL- und MRL-Nachregelung
Primärregelleistung PRL
Die Primärregelleistung dient dazu, Ungleichgewichte zwischen physikalischem Leistungsangebot und -nachfrage auszugleichen, mit Ziel der Wiederherstellung einer stabilen Netzfrequenz.
Primärregelung:
Bereitstellung nach dem Solidaritätsprinzip durch alle im ENTSO-E-Gebiet synchron verbundenen Übertragungsnetzbetreiber
Automatische vollständige Aktivierung innerhalb von 30 sec
Sekundärregelleistung SRL
Sollte die PRL nicht ausreichen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren, wird nach ca. 5 Minuten die SRL abgerufen und löst die PRL ab.
Sekundärregelung:
energetischer Ausgleich der Regelzone und Frequenzregelung
unmittelbare automatische Aktivierung durch den betroffenen Übertragungsnetzbetreiber
vollständige Erbringung innerhalb von 5 min
Minutenreserve MRL
Ist eine weitere Netzstabilsierung nötig oder muß diese Stabilisierung weitergeführt werden, kommt es zum Abruf der MRL.
Minutenreserve
Abruf der Minutenreserve über ein elektronisches Abrufverfahren vollständige Aktivierung binnen 15 Minuten
Details zur PRL, SRL und MRL sowie werteren Informationen finden Sie auf http://www.regelleistung.net *)
Quartärregelung
Netzfrequenzabweichungen können sich über einen längeren Zeitraum akkumulieren und bei Synchronuhren einen Uhrenfehler verursachen. Die Begrenzung der Abweichung wird Quartärregelung genannt, ist für den technischen Betrieb eines Verbundnetzes nicht notwendig. In Europa erfasst Swissgrid im Auftrage des Stromverbundes UCTE die Abweichungen gegen die koordinierte Weltzeit (UTC) und koordiniert die Korrektur der Phasenfehler nach folgender Regel:
Bei Überschreitung von ±20 Sekunden wird der Sollwert der Netzfrequenz (Nennnetzfrequenz) um 10 mHz:
Ohne Berücksichtigung weiterer Netzfrequenzabweichungen vom Sollwert dauert die Rückführung einer Zeitabweichung von 20 Sekunden dann ca. 28 Stunden.
Nachgehende Uhren in Europa
Dieser Effekt der "nachgehenden Uhren" war vor allem im März 2018 zu beobachten, bei denen die Uhren, die mit der Netzfrequenz synchonisiert sind, um 6 Minuten nachliefen. Grund dafür war ein Lieferengpass zwischen Serbien und dem Kosovon, bei dem für einen längeren Zeitraum zuwenig Energie eingespeißt wurde (Laut ENTSO-E fehlten bis zu 113 Gigawattstunden Energie im Netz).